Zukunft Wald – Runter vom Holzweg
Übrigens, das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist allen Menschen gestattet. So ist es im Bundeswaldgesetz festgeschrieben. Mitte der siebziger Jahre wurde das Gesetz verabschiedet und als Ende der Ära der feudalen Vorherrschaft des Adels und Großgrundbesitzern gefeiert. “Der Wald ist für alle da ” Auch die privaten Waldbesitzer müssen ihren Wald allen Menschen zugänglich machen. Allerdings ist Radfahren, Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Quelle: Bundeswaldgesetz (BwaldG) 1975http://www.zukunft-wald.geheimnisvolle-pfade.de/